Besitz

Besitz
die vom Verkehr anerkannte tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854 ff. BGB) nicht zu verwechseln mit  Eigentum. Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört, Besitzer, wer sie tatsächlich innehat (z.B. auch der Dieb).
- Der B. ist vererblich und i.Allg. durch Übergabe, bisweilen auch durch bloße Einigung übertragbar.Arten: Besitzer ist sowohl der  unmittelbare Besitzer, der die Sachherrschaft selbst ausübt, als auch der  mittelbare Besitzer, der über ein Rechtsverhältnis einem anderen (z.B. dem Mieter) den B. überlassen hat, nicht aber der sog.  Besitzdiener.
- Der B. ist ein „sonstiges Recht“ im Sinn des § 823 I BGB, dessen Verletzung sich als  unerlaubte Handlung darstellt und zu  Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus darf der Besitzer sich verbotener Eigenmacht durch  Besitzkehr und  Besitzwehr erwehren und genießt einen bes. gerichtlichen  Besitzschutz.
- B. wird als wirtschaftlicher und soziologischer Begriff häufig gleichgesetzt mit  Vermögen, z.B. bei Grundbesitz, Hausbesitz etc. In diesem Sinn sind sog. „Besitzsteuern“ zu verstehen als Steuern auf bestimmtes Vermögen. B. in diesem Sinn dient der Kennzeichnung der sozialen Gliederung der Bevölkerung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Besitz — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Eigentum • Eigentümerschaft Bsp.: • Der Besitz großer Reichtümer bringt selten das wahre Glück. • Sie verlor alles, was sie besaß (= alle ihre Besitztümer). • Das Haus gehört (oder: ist das Eig …   Deutsch Wörterbuch

  • Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Besitz — (lat. possessĭo), die faktische Herrschaft einer Person über eine Sache, im Gegensatz zur rechtlichen, dem Eigentum (s.d.). Der B. einer bisher von einem andern nicht besessenen Sache wird dadurch erworben, daß jemand tatsächliche Gewalt darüber… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Besitz — Besitz. Das natürliche körperliche Innehaben einer Sache wird, wenn damit der Wille verbunden ist, als Recht zu besitzen, juristischer B. An unkörperlichen Sachen, z.B. B. eines Wegrechtes d.h. Ausübung desselben, heißt der B. quasi possessio.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Besitz — Besitz, Besitzer, Besitzung ↑ sitzen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Ein Mann in Ouagadougou in Afrika schützt beim Schlafen seinen Besitz, ein Fahrrad. Es ist anzunehmen, dass dies auch sein Eigentum ist. In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz (lat. possessio) einen Gegenstand, über den… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}}    Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Besitz — Be·sịtz der; es; nur Sg; 1 das, was jemand besitzt (1) ≈ ↑Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K : Besitzanspruch ||… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Besitz — 1. Besitz ist Traum, Genuss ein Schaum. 2. Kein Besitz macht reich, macht er nicht gut zugleich. 3. Wer durch den Besitz des Erwünschten seine Begierden zu befriedigen wünscht, der will das Feuer mit Stroh löschen. 4. Wer im Besitz ist, dem hilft …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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